Der Evangelische Kirchenkreis Köln-Nord ist im Jahr 1964 nach Teilung des alten Kirchenkreises Köln in vier Kirchenkreise entstanden. Gemeinsam mit seinen Kirchengemeinden gehört er zur Evangelischen Kirche im Rheinland. Mit den anderen Kirchengemeinden in Köln, im Rhein-Erft-Kreis und in Teilen des Rheinisch-Bergischen-Kreises bildet der Kirchenkreis Köln-Nord den „Evangelischen Kirchenverband Köln und Region“. Der Verband nimmt durch seine Ämter und Einrichtungen wesentliche übergemeindliche Aufgaben für den Kirchenkreis wahr, wie z.B. Diakonisches Werk, Schulreferat, Melanchthon-Akademie. Nähere Informationen unter www.kirche-koeln.de.
Leitbild
„Gott ist die Liebe, und wer in der Liebe bleibt, der bleibt in Gott und Gott in ihm.“ Mit diesem Vers aus 1. Johannes 4,16 umschreibt der Ev. Kirchenkreis Köln-Nord sein Leitbild. Gottes Liebe und Zuwendung allen Menschen weiterzusagen und sie zu einem neuen Leben in Gerechtigkeit und Solidarität zu ermutigen – das ist der Auftrag der Kirche. Daraus leitet der Kirchenkreis ab:
„Zusammen mit den angeschlossenen Kirchengemeinden setzen wir uns dafür ein, die Kirche vor Ort zu stärken. Darüber hinaus ist es uns wichtig, die Ökumene zu fördern und Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.
Wir sind als Kirchenkreis Teil der einen weltweiten Kirche Jesu Christi. Wir bekennen uns zu Jesus Christus und wissen uns gegründet auf die Heilige Schrift. Mit den Kirchen der Reformation bezeugen wir, dass die Heilige Schrift die alleinige Quelle und Richtschnur unseres Glaubens ist. Wir bekennen uns in Anlehnung an die Barmer Theologische Erklärung zu dem Auftrag, Zeugnis von Gottes Liebe und Gerechtigkeit zu geben. Damit haben wir Teil an der Mission Gottes in und für die Welt.“ Das Leitbild des Evangelischen Kirchenkreises Köln-Nord finden Sie hier.
Kreissynode
Die Kreissynode ist das Parlament des Ev. Kirchenkreises Köln-Nord und wird alle vier Jahre gewählt. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Kreissynode setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Kreissynodalvorstandes, den Delegierten der zwölf Kirchengemeinden (Pfarrerinnen/Pfarrer und Presbyterinnen/Presbyter), den Pfarrerinnen und Pfarrern in übergemeindlichen Tätigkeitsfeldern, den Prädikantinnen/Prädikanten sowie berufenen Mitgliedern. Geleitet wird die Synode von der Superintendentin/dem Superintendenten.
Die Kreissynode
- achtet darauf, dass die Kirchengemeinden ihre Aufgaben erfüllen,
- formuliert Ziele und Aufgaben im Kirchenkreis,
- legt den kreiskirchlichen Haushalt fest und beschließt die Umlagen des Kirchenkreises,
- berät theologische, kirchliche, soziale und gesellschaftliche Themen,
- wählt die Superintendentin / den Superintendenten und die übrigen Mitglieder des Kreissynodalvorstandes sowie die Synodalbeauftragten,
- verabschiedet die Personalplanung im Kirchenkreis und überprüft den Pfarrstellen-Rahmenplan,
- entscheidet über die Prioritäten und die Förderung von Projekten durch gemeindliche oder kreiskirchliche Mittel wie z.B. der Krankenhaus- und Altenheimseelsorge oder der nebenamtlichen kirchenmusikalischen Ausbildung und
- beschließt über eine finanzielle Starthilfe für besondere Projekte wie z.B. den Kindertagesstättenverband Köln-Nord.
Hier können Sie die Geschäftsordnung der Kreissynode abrufen.
Hier finden Sie das Organigramm des Kirchenkreises.
Hier können Sie das kreiskirchliche Konzept der Personalplanung 2021-25 einsehen.
Die letzten Informationen finden Sie hier:
Bericht des Superintendenten Markus Zimmermann über das Jahr 2023.