Das Schutzkonzept des Kirchenkreises Köln-Nord ist im November 2019 durch die Kreissynode beschlossen worden und somit für den Kirchenkreis bindend. Die rheinische Landeskirche hat mittlerweile ein Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erlassen hat, dass am 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Deshalb wurde das Schutzkonzept im Jahr 2021 noch einmal überarbeitet und ergänzt. Seit Oktober ist das Überarbeitete Schutzkonzept vom Kreissynodalvorstand beschlossen und nun im Kirchenkreis gültig.
Ein Teil des Beschlusses der Kreissynode 2019 war auch, dass unser Schutzkonzept regelmäßig und spätestens alle vier Jahre neu analysiert und evaluiert werden wird. somit geschieht dies 2023.
Warum ist dieses Schutzkonzept wichtig?
Sexueller Missbrauch ist keine zufällige Tat. In der Regel ist es eine geplante Tat. Damit es nicht dem Zufall überlassen ist, ob Mädchen oder Jungen geschützt werden, stehen wir als Institution vor der Herausforderung, Kindern und Jugendlichen geschützte Räume anzubieten. So wollen wir das Risiko senken, zum Tatort von sexueller Gewalt zu werden. Gelichzeitig wollen wir aber auch aufmerksam sein und Kindern und Jugendlichen kompetente Ansprechpersonen bieten, falls sie andernorts sexuelle Gewalt erfahren. Dies setzt die Sensibilisierung, Information und Schulung aller Mitarbeitenden im Bereich der Kinder und Jugendarbeit und darüber hinaus im Gemeindekontext voraus. Mit dem Schutzkonzept entwickelten wir als Träger eine klare Haltung zum Thema sexualisierte/ sexuelle Gewalt. Im Falle unseres Schutzkonzeptes wird beispielsweise durchgehend der Begriff sexuelle Gewalt genutzt, da für uns sexualisierte Gewalt mit sexueller Gewalt gleichzusetzen ist.
Wie entsteht ein Schutzkonzept?
Die Basis eine Schutzkonzeptes bildet die Risikoanalyse. Hier wird relativ schnell klar, wo die verletzlichen Stellen der Institution liegen. Dies kann durch bauliche Bedingungen gegeben sein (nicht gut einsehbare Räumlichkeiten), durch den Umgang mit Nähe und Distanz oder die Frage, wer alles Zutritt zu den Räumlichkeiten hat. In der Risikoanalyse wird allen Beteiligten schnell klar, an welchen Stellen konzeptionell und strukturell Verbesserungen nötig sind, um Täter*innen vor Ort keine Bedingungen zu schaffen, sexuelle Gewalt vorzubereiten oder zu verüben. Im nachfolgenden Prozess der Bearbeitung des Schutzkonzeptes werden Absprachen getroffen, Handlungsleitlinien festgelegt, Ansprechpersonen (Vertrauenspersonen) benannt und alles schriftlich fixiert. Dieser Prozess wird mit Beteiligten aus verschieden Bereichen durchgeführt, um ein möglichst umfassendes und alltagstaugliches Schutzkonzept erstellen zu können.
Was passiert mit dem Schutzkonzept?
Im Sinne des Schutzkonzepts werden alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitenden, die Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben geschult und sensibilisiert. Sie werden für den Fall eines Verdachts oder einer Vermutung befähigt im Rahmen des Handlungsleitfadens zu reagieren und zu agieren.
Das Schutzkonzept ist öffentlich einsehbar und steht jedem zur Verfügung.