Archivale Oktober: „Was du heute kannst besorgen…“

„Was du heute kannst besorgen, verschiebe lieber nicht auf morgen“: Diesen weisen Spruch kennen wir alle. Er erinnert uns an Aufgaben oder Besorgungen, die besser früher als später angegangen werden sollten.

So ist es auch beim Schutz von Kulturgut. Einrichtungen wie Archive haben die gesetzliche Aufgabe neben der Bewertung, Erschließung und Nutzbarmachung Archivgut im Original zu erhalten und dauerhaft aufzubewahren. Der fachliche Begriff dazu lautet Bestandserhaltung. Darunter fallen alle Maßnahmen und Bedingungen, die notwendig sind, um historische und rechtlich relevante Dokumente im Original zu erhalten. Wesentliche Faktoren sind das Magazin (Aufbewahrungsort für Archivgut) sowie das Klima (Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit).

Umverpackung in alterungsbeständige Mappen und Kartons

Auch das Archivgut selbst sollte aus seiner ursprünglichen meist säurehaltigen Verpackung – wie beispielsweise Leitz-Ordnern – entnommen werden und in alterungsbeständige Mappen und Kartons umverpackt werden. Diese Maßnahmen schützen das Archivgut vor diversen Schäden und reduzieren erhebliche finanzielle Aufwände für die Behebung von Schäden.

Worauf dabei im Einzelnen zu achten ist, zeigt ein E-Learning-Kurs der Archivberatungsstelle des LVR unter www.bestandserhaltung.eu/home. Die einführenden Texte und Videos bieten einen guten Einstieg in das Themenfeld der Bestandserhaltung. Sie sind gut und leicht verständlich. Eine Vertiefung einzelner Themen kann anhand der verlinkten Literatur selbstständig gemacht werden.

Text: Stefanie Sternemann
Foto(s): Bildschirmfoto von www.bestandserhaltung.eu/home

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