„Hilfe zum Sterben oder Hilfe beim Sterben?“

Podiumsgespräch im Kölner Haus der Evangelischen Kirche über die Beihilfe zum Suizid

„Hilfe zum Sterben oder Hilfe beim Sterben?“, lautete die Eingangsfrage bei einem Podiumsgespräch im Kölner Haus der Evangelischen Kirche. Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Beihilfe zum Suizid in Deutschland ist erlaubt, nachdem sie seit 2015 eine Straftat dargestellt hatte. Wer sein Leben beenden möchte, hat durch die neue Gesetzeslage das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung.

Kritik der Kirchen

Das ist auf scharfe Kritik von Seiten der Kirchen gestoßen. Auf dem Podium saßen Anne Schneider, Realschullehrerin i.R. und Theologin, Manfred Kock, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland i.R., und Lukas Pieplow, Strafverteidiger aus Köln. Das Gespräch moderierte Dr. Martin Bock, Leiter der Melanchthon Akademie. Mitveranstalter war die Stiftung Allgemeinmedizin, der Kurator Prof. Dr. med. Jochen Gensichen sprach zu Beginn kurz über die Institution: „Wir möchten die öffentliche Wahrnehmung der Leistungen der Hausärzte verbessern, die nächste Generation von Hausärzten fördern und die hausärztliche Arbeit erforschen.“ Und zum Thema des Abends: „Sterbehilfe und ärztliches Handeln stehen konträr zueinander. Aber die Hausärzte, die ihre Patienten schon sehr lange kennen, sind oft die Personen, die die letzten Dinge abwägen.“

Option Suizid

Anne Schneider nannte für sich den Suizid in auswegloser Lage eine Option. „Mein Leben gehört Gott. Aber wem gehört mein Todeszeitpunkt?“ Es entspreche nicht ihrem Gottesbild, dass Gott patriarchalisch bestimme, „wann es so weit ist“. Kinder würden im Bauch ihrer Mütter sterben, weil es nichts zu essen gebe, oder kämen bei Bombardierungen ums Leben. „Kann das Gottes guter Plan sein?“ Jeder müsse seinen Todeszeitpunkt selbst bestimmen dürfen. Diese Freiheit müsse der Staat gewährleisten. Und jeder müsse Zugang haben zu Ärzten, die Hilfestellung leisten beim Suizid.

Anne Schneider verwies auf die Praxis bei der Abtreibung mit der Pflicht zu einem Beratungsgespräch. Diese seien ergebnisoffen. Die letzte Entscheidung liege bei der Frau. „Kein Arzt wird gezwungen, eine Abtreibung vorzunehmen.“ Es gehe im Übrigen nicht darum, ältere Menschen „loszuwerden“, die nicht mehr produktiv seien. Und auch nicht um den Abiturienten, der die Prüfung nicht bestanden habe und sein Leben als sinnlos betrachte. Die Kirche solle sich konstruktiv beteiligen, um ein Procedere für die freie Wahl des Todeszeitpunktes zu finden.

Wirtschaftlichkeit und Brauchbarkeit von Menschen

Manfred Kock betrachtet sein Leben als von Gott geschenkt. „Das gibt man nicht einfach zurück.“ Er stellte den Freiheitsgedanken derjenigen infrage, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts befürworten. „Diese Freiheit kostet was.“ Kock fürchtet, dass es am Ende um die Wirtschaftlichkeit und die Brauchbarkeit von Menschen geht. Der Präses i.R. erinnerte an den Intellektuellen Walter Jens, der im Falle von Demenz unter keinen Umständen mehr leben wollte und das auch immer gesagt habe. Seine Familie habe ihm diesen Wunsch nicht erfüllt. „Walter Jens war am Ende ein fröhlicher Irrer. Er war glücklich.“

Fünf bis acht Prozent aller Menschen lebten am Ende so, dass sie frei über ihren Todeszeitpunkt entscheiden könnten. „Das Bundesverfassungsgericht muss auf die Politik warten, die das Abstruse dieses Freiheitsbegriffs in Gesetze fassen muss.“ Und: „Der Staat kann auf Dauer nicht verhindern, dass die Rentabilität der Menschen eine Rolle spielt.“ Die Würde des Menschen sei bis zum letzten Atemzug zu schützen. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht das Ende der Debatte.“

Schneider entgegnete, wer denn Leben beende. „Ist es die Natur und mein Körper oder Gott? Kann diese Gottesvorstellung tragen? Übrigens haben wir kein Problem damit, Leben zu verlängern.“ Sie verwies darauf, dass es in den Kirchen Überlegungen gebe, Sterbefasten gutzuheißen. Kock erklärte, dass er sich als in die Welt geschickt sehe mit all seinen Aufgaben und Möglichkeiten. „Diese Beauftragung verbindet mich mit Gott.“ Wenn ein Arzt einen Patienten lange genug begleitet habe und ihm ein Barbiturat auf Wunsch verabreiche, sei das eine Gewissensentscheidung und damit in Ordnung.

Juristische Betrachtung

„Eine gesetzliche Freigabe ist keine Freiheit.“ Strafrechtler Pieplow verwies auf die Gesetzeslage. „Das Bundesverfassungsgericht sorgt mit seinem Urteil nicht für Freiheit, Freiheit über alles. Der Gesetzgeber muss jetzt abwägen zwischen individuellen Freiheitsrechten und dem Schutz des Lebens. Niemand bekommt die größtmögliche Freiheit vor die Haustür gekippt. Man muss sich jetzt überlegen, wie dieser Abwägungsprozess konkret gestaltet werden kann.“ Pieplow kritisierte die scharfe Kritik der Kirchen an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als „undiplomatisch“. Sie hätten sich als ihrer Sache zu sicher agiert. „Mit diesem Rigorismus haben die Kirchen ihre Reputation nicht gestärkt.“

Anne Schneider verwies auf den US-Bundesstaat Oregon, wo es möglich sei, selbst über das Lebensende mit einem Medikament zu entscheiden. Dort habe man festgestellt: „Ein Drittel von denen, die das Medikament haben, macht davon Gebrauch.“

Text: Stefan Rahmann
Foto(s): Stefan Rahmann

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